Das Jugendamt ist zunächst eine Verwaltungseinheit und hat mehrere Gesichter.
Jedes dieser Gesichter hat einen Aufgabe und so auch unterschiedliche Rechtsbeziehungen zu den Eltern und Kindern
Die Mitwirkung des Jugendamtes wird oft als Ermächtigungsgesetz verstanden und abseits der Verfahrensordnung nahezu beliebig ausgedeutet.
Dies geschieht so lange, bis Hilfe nicht mehr ankommen kann.