2024 Referentenentwurf: Stärkung des Verfahrensbeistandes
Juli 2024: Das Justizministerium veröffentlicht einen Referentenentwurf zur Stärkung des Verfahrensbeistandes. Über das „wie“ sollte man sprechen > Brief an die Parteienlandschaft im September
Warum er gestärkt werden soll, erschließt sich aus dem Entwurf selbst nicht wirklich, abgesehen davon, dass er nun doch mal mehr Geld bekommen soll. Und, dass die Eltern die Kosten für Dolmetscher tragen sollen, sie sind Teil der Gerichtskosten.
Dem Verfahrensbeistand soll die Freiheit gegeben werden, die Gesprächspartner frei zu wählen und die Zuführung des Kindes unter Androhung von Zwang nur bei den Eltern erzwingen zu dürfen. Warum dies nötig sei, geht aus dem Referentenentwurf nicht hervor.
Wir haben eine andere Meinung zur Stärkung, die preiswerter ist und den Verfahrensbeistand effektiv vor den Angriffen der Eltern schützt, die sein Geld und Zeit kosten. Er ist auch nicht mehr so genervt von sich streitenden Eltern.
Ein Brief an die politische Landschaft (PDF, Lesezeit 17 Minuten) eröffnet die Möglichkeit des Dialoges, wenn gewünscht. Ziel der Aussendung war der Bundestag, Ausschüsse Recht und Familie.
Die Bundesländer waren im Rahmen der Länderanhörung aufgefordert, Stellungnahmen abzugeben. Von den etwa 1.800 Parlamentariern (m/w/s) der Landtage erreichen wir etwa 1.400 mit dieser Nachricht, das entspricht etwa 80% der Sitze im Bundesrat.
Verbands- und Kommentarliteratur ersetzten kein Gesetz. Eine Verfahrensordnung ersetzt kein qualifiziertes Gesetz zum Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen, hier die informationelle Selbstbestimmung.
Auch unsere älteren Beiträge ersetzen die Gesetze nicht, helfen aber recht sicher die Aufgabe zu erledigen: Die Aufgaben des Verfahrensbeistandes und des Gerichtes und Prüfpflicht vor Bestellung