Grundlage für eine entspannte Beziehung zwischen Eltern und Personal ist ein von Vertrauen geprägter Umgang miteinander. Nötig dafür ist gegenseitiger Respekt.
Die Eltern lassen dabei zu, dass für einen bestimmten Umfang die Erziehungskompetenz an MitarbeiterInnen der Organisation übergeht.
Lesen Sie hier über die No-Go’s in der Beziehung zwischen Personal, Vater und Mutter
Die Pädagogik stellt die Erziehungskompetenz der Eltern zunächst nicht in Frage und bewertet sie nicht.
Wird man dazu aufgefordert deutet dies auf einen ideologischen Leitgedanken hin und ist zu verwehren.
– Erkenntnisse aus dem Umgang mit Kind und Eltern dürfen nicht offenbart werden.
– Interne Aufzeichnungen sind so zu halten, dass jede Vertretung wertfrei auf Kind und Eltern zugehen kann.
Einen absoluten Vertrauensverlust erleidet die Organisation wenn:
– Daten und Informationen an staatliche Stellen ausgereicht werden
– Daten und Informationen an das Jugendamt ausgereicht werden
– Daten und Informationen als Erziehungsleistung bewertet und ausgereicht werden
– Daten und Informationen während eines gerichtlichen Verfahrens an irgend wen ausgereicht werden
Für keinen der vorgenannten Punkte gibt es eine rechtliche Befugnis.
Für die „Kindeswohlgefährdung“ gelten strenge Ausnahmeregeln
Dabei ist zu beachten, dass Eltern Misstrauen ggf. erst dann offen äußern, wenn "das Fass übergelaufen ist".
Nicht selten stehen sie unter Druck die Kindertagesstätte in Anspruch nehmen zu müssen um für den Lebensunterhalt zu sorgen