Eine Kindertagesstätte unterstützt die Eltern durch Betreuung der Kinder.
Die Kommunalpolitik und Landespolitik unterstützt die Eltern und Kinder durch ein breit gefächertes Beratungs- und Unterstützungsangebot.
Beide investieren Zeit und Geld um Hilfe und Unterstützung möglich zu machen.
Complience ist, alles zu unterlassen was verhindert, dass diese Hilfe ankommt.
Grundlage für die Annahme von (Dienst) Leistung durch die Eltern ist ein Vertrauen in das Unternehmen, die Organisation oder die Behörde.
Während dem Vertragsverhältnis Kindertagesstätte in der Regel der Zivilrechtliche Vertragsgrundsatz "In Treu und Glauben" zu Grunde liegt,
haben Eltern und Kinder ein Recht (Vertragsteil) auf die Integrität der Kommune als Teil der Rechtstaatlichkeit.
Ziel der Kindertagesstätten (Kindergarten Hort, Hausaufgabenbetreuung, Tagesmütter) ist eine qualitative Betreuung während die Eltern arbeiten gehen, oder weil die Eltern der Überzeugung sind, dass eine gemeinschaftliches Aufwachsen mit gleichaltrigen zu höherer sozialer Kompetenz führt. Es gibt noch viele Gründe.
Der Betrieb wird durch Firmen, Vereine, Kirchen, juristische Personen, Gemeinden und Städte durchgeführt. Sie verfolgen kommerzielle oder mildtätige, gesellschaftspolitische oder machtpolitische Ziele,
Die Kommunalpolitik unterstützt diese Einrichtungen und sehen die Existenz als Merkmal der Attraktivität einer Gemeinde.
Die Kommunalpolitik bietet über die kommunale Verwaltung und freie Träger ein breites Feld an Unterstützungsangebot an. Die Unterstützung geschieht direkt über die Gemeinde, sie wird zusammengefasst einem Zweckverband (Landratsamt, Verwaltungsgemeinschaft als Jugendamt) übertragen (z.B. Erziehungsberatung, besondere Lagen) oder es werden Vereine und Organisationen unterstützt (z.B. Kreisjugendring Spiel, Spass, Freizeit, Kultur)).
Auf diese Unterstützung haben Eltern und Kinder in allen Lebenslagen Anspruch. Diesen Anspruch zu befriedigen ist das Ziel.
Beide Unterstützungsformen wirken auf die Bürger der Gemeinde, die Familien, die Eltern und Kinder.
"Vertragspartner" sind stets die Eltern und die Einrichtung oder die Eltern und Jugendamt, KJR, etc.