SGB VIII Reform – §50 Änderung im Referentenentwurf

Der Schwerpunkt der Reform 2021/20222 liegt beim verbesserten Schutz von Kindern, die nicht bei Ihren Eltern sondern in der Obhut des Staates, aufwachsen bzw. aufwachsen sollen.
Dazu gehört auch ein Ringen um die Einflussnahme in die gerichtlichen Entscheidung.

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Rechtsbeziehung

Das Jugendamt ist zunächst eine Verwaltungseinheit und hat mehrere Gesichter.
Jedes dieser Gesichter hat einen Aufgabe und so auch unterschiedliche Rechtsbeziehungen zu den Eltern und Kindern

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Mitwirkung SGB VIII §50

bei Trennung und Scheidung

Die Mitwirkung gehört zu den "Anderen Aufgaben" des Jugendamtes.
Das Rechtsverhältnis zwischen Eltern und Jugendamt wird dadurch nicht berührt.
Zwischen Gericht und Jugendamt gibt es kein Rechtsverhältnis.
Die Mitwirkung ist kein Ermächtigungsgesetz...

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