Die Verbände haben im September 2024 Ihre Stellungnahmen publiziert. Wir auch.
Sie begrüßen unisono die Liberalisierung des Verfahrensbeistandes durch fehlende kritische Auseinandersetzung mit dieser Rechtsgestalt. Als vom Gericht Ausgewählter und von den Eltern bezahlter freier Mitarbeiter soll er völlig frei in den Familien agieren dürfen. Schranken scheint es nicht geben zu sollen. Auch in den Stellungnahmen zum Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 – KostRÄG 2025 fand sich keine kritische Auseinandersetzung. Gerade hier gehen die Risiken für den Verfahrensbeistand und die staatliche Rechtspflege in seitenlangen Tabellen und Beträgen unter.
Eine kritische Auseinandersetzung fanden wir nahezu nicht.