Verfahrensbeistand und Schule

Aus gutem Grund halten sich Lehrkräfte zurück. Sie kennen das Problem Mobbing zu gut.
Dennoch, mit viel Gefühl und Nachdruck, man dürfe alles erfahren, geht gerade in der Grundschule immer was.

Denn es lohnt sich. Jede Unkonzentriertheit wird erwähnt, jedes Raufen auf dem Schulhof. Auch das Ärgern oder das geärgert werden findet seinen Platz, die Stellung in der Gemeinschaft ist natürlich auch wichtig. Was letztlich in der Stellungnahme steht erfährt die Lehrkraft wahrscheinlich eh nicht.

Die Lehrkraft kennt natürlich die Elternteile mehr oder weniger, zumindest von den Elternabenden und Elternsprechstunden. Über den einem Elternteil kann man nichts berichten, der hat sich noch nie blicken lassen, seit dem er ausgezogen ist. Ist er doch, oder? Aber der Elternteil, der kommt, ist nett, aufgeschlossen und hat alles im Griff. Oder eben teilnahmelos, weiß alles besser, kümmert sich scheinbar nicht. Fährt mit dem Porsche immer direkt vor die Tür – Sie wissen schon was ich meine.

Als Lehrkraft haben Sie das Recht und die Pflicht, standhaft zu bleiben. Wie muss sich der Elternteil fühlen? Wenn er vom Gericht erfährt, was Sie dem Verfahrensbeistand gesagt haben sollen! Sie würden sich wundern, was dort steht und wie es ausgedeutet wird: „Kind schläft im Unterricht ein, gilt als gewalttätig, stachelt alle anderen an. Oder ist ein Mitläufer und ein Underdog, kann sich nicht behaupten.
Wie wird sich das Verhältnis zum Kind ändern? Spätestens jetzt fühlt der Elternteil und ggf. Kind was Mobbing ist. Das Kind wird sich jedenfalls nicht mehr vertrauensvoll an sie als Lehrkraft wenden.

Besinnen Sie sich auf Ihre Ausbildung. Sprechen Sie die Eltern auf den Versuch des Verfahrensbeistandes an. Auch dann, wenn sie versehentlich etwas gesagt haben weil sie überrumpelt wurden. Ihre Ausführungen werden dem Kind nicht helfen, aus dem Streit der Eltern rauszukommen.