Aus den überraschend vielen Antworten kristallisieren sich tatsächlich unterschiedliche Lager heraus.
Die Humanisten erklären sich überrascht, sie hätten von der geplanten Änderung, der Verfahrensbeistand solle mit beliebigen Personen über die Eltern sprechen und habe die Möglichkeit, das Gehörte dem Gericht mitzuteilen, nichts mitbekommen, bzw. haben die Tragweite verkannt.
Andere erklären kurz, es wäre Bundesangelegenheit.
Wieder andere tragen das Gesagte aus Initialbriefen der Bundestagsabgeordneten weiter.
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Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Stärkung des Verfahrensbeistand
Die Verbände haben im September 2024 Ihre Stellungnahmen publiziert. Wir auch.
Sie begrüßen unisono die Liberalisierung des Verfahrensbeistandes durch fehlende kritische Auseinandersetzung mit dieser Rechtsgestalt. Als vom Gericht Ausgewählter und von den Eltern bezahlter freier Mitarbeiter soll er völlig frei in den Familien agieren dürfen. Schranken scheint es nicht geben zu sollen.
Auch in den Stellungnahmen zum Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 – KostRÄG 2025 fand sich keine kritische Auseinandersetzung. Gerade hier gehen die Risiken für den Verfahrensbeistand und die staatliche Rechtspflege in seitenlangen Tabellen und Beträgen unter.
Nach der Zusammenlegung mit dem Gesetz zur Neuregelung der Vergütung f. Vormünder und Betreuer (Betreuergesetz) wurde die scheinbare Schrankenlosigkeit am 31.01.2025 von der Bundesregierung beschlossen.
Eine kritische Auseinandersetzung fanden wir nahezu nicht.