Judas wird zu Verfahrensbeistand §158b FamFG

Die Neufassung 2025 des §158b FamFG liefert gesellschaftlichen Sprengstoff. Nie wird die Distanz zwischen Basispolitik und kommunaler Verwaltung zur Bundespolitik in Bezug auf das Bild der Familie größer werden. Denn die streitende Familie erhält einen zusätzliches Familienmitglied, nämlich einen dritten Elternteil. Das Elternteil heißt Verfahrensbeistand. Dies bedeutet auch eine neue Herausforderung für Kommunalpolitik und Vereine.

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Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Stärkung des Verfahrensbeistand

Die Verbände haben im September 2024 Ihre Stellungnahmen publiziert. Wir auch.

Sie begrüßen unisono die Liberalisierung des Verfahrensbeistandes durch fehlende kritische Auseinandersetzung mit dieser Rechtsgestalt. Als vom Gericht Ausgewählter und von den Eltern bezahlter freier Mitarbeiter soll er völlig frei in den Familien agieren dürfen. Schranken scheint es nicht geben zu sollen.
Auch in den Stellungnahmen zum Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 – KostRÄG 2025 fand sich keine kritische Auseinandersetzung. Gerade hier gehen die Risiken für den Verfahrensbeistand und die staatliche Rechtspflege in seitenlangen Tabellen und Beträgen unter.
Nach der Zusammenlegung mit dem Gesetz zur Neuregelung der Vergütung f.  Vormünder und Betreuer (Betreuergesetz) wurde die scheinbare Schrankenlosigkeit am 31.01.2025 von der Bundesregierung beschlossen.

Eine kritische Auseinandersetzung fanden wir nahezu nicht.

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Stärkung des Verfahrensbeistandes Referentenentwurf

2024 Referentenentwurf: Stärkung des Verfahrensbeistandes §158b FamFG

Juli 2024: Das Justizministerium veröffentlicht einen Referentenentwurf zur Stärkung des Verfahrensbeistandes und nahezu den gleichen Text im Dezember 2024 in der Formulierungshilfe zum Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 (KostRÄG 2025) .
Im Januar wurde das Rechtsanwaltsvergütungsgesetze und des Justizkostenrecht (KostRÄG 2025) mit den Entwurf zur Neuregelung der Vergütung f.  Vormünder und Betreuer (Betreuergesetz) zusammengelegt, am 23.01.2025 im Rechtausschuss behandelt und als Gesetzentwurf unter KostBRÄG 2025 an die Bundesregierung zur Verabschiedung am 29.01.2025 übergeben, wurde das Gesetz in der Plenarsitzung am 31.01.2025 verabschiedet  (39 Minuten). Bei der Geschwindigkeit konnten wir nicht mithalten.

Was ändert sich?     Kurzübersicht

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