Familiengerichtshilfe in Deutschland ist ein Kunstbegriff der Verwaltung in der Jugendhilfe
Der Ablauf eines Verfahren vor dem Familiengericht läuft fast immer nach dem gleichen Schema ab. Besonders dann, wenn sich zwei Elternteile streiten. Dieses Verfahren ist also ein Elternverfahren. Die Eltern vertreten dabei das Kind. FamFG §7 nennt den Antragsteller und Antragsgegner als Beteiligte, im Falle der Eltern die Grundrechteträger. Das unmündige Kind ist natürlich auch Grundrechteträger. Der Rest hat einen Job zu erledigen oder hat per Gesetz nichts zu melden (ist nicht beteiligt, FamFG §7 Abs. 6, das Jugendamt)